Autor Thema: Fünf Fakten zum Schichtdienst  (Gelesen 4227 mal)

Offline Thomas Beßen

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Fünf Fakten zum Schichtdienst
« am: 27. August 2018, 05:12:12 »
"Fakt #1 – Historisches

1918, vor genau 100 Jahren, wurde in Deutschland der Achtstundentag eingeführt, ganz nach der Devise „Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Freizeit und Erholung und acht Stunden Schlaf“. Dieser Slogan geht auf Robert Owen zurück, ein walisischer Unternehmer und Sozialreformer. Mit Ausnahme von einigen Unterbrechungen durch diverse Arbeitszeitverordnungen sowie von der Aufhebung während der Kriegsjahre hat sich der Achtstundentag bis heute in Deutschland gehalten. Weitere Meilensteine sind die Einführung der Fünftage- bzw. Vierzigstundenwoche (1956) sowie der Leber-Kompromiss (1984), durch welchen eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeiten und Arbeitszeitverkürzungen möglich gemacht wurden. 1994 trat das Arbeitszeitgesetz in Kraft, das bis heute Gültigkeit hat. ..."

Fakt #2 – Das Arbeitszeitgesetz
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Fakt #3 –  Schichtdienst und Schlafen
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Fakt #4 – Schichtdienst und Ernährung
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Fakt #5 – Ein besonderer Fall vor Gericht
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>>> https://www.rechtsdepesche.de/fuenf-fakten-zum-schichtdienst/

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Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.