Autor Thema: Die Finanzierung der psychiatrischen Versorgung ab 1. Januar 2009  (Gelesen 3982 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Durch die Einführung eines pauschalierten Entgeltes für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung wird ein historischer Wandel eingeleitet (Betonung durch den Säzzer). Es ist wichtig zu betonen, dass bei der künftigen Finanzierung der Psychiatrie und Psychosomatik nicht DRG´s sondern tagesbezogene Fallpauschalen, auf der Grundlage der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych–PV) eingeführt werden. Worin liegt der Unterschied? Um dies zu beantworten ist es notwendig, die Regelungen im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) genauer anzuschauen."

Das schreiben die Berliner KollegInnen von Ver.di in ihrer aktuellen Info 03/2009, die vollständig in der Anlage zum Downloaden zur Verfügung steht.
Ich denke, dass man sich tatsächlich mit dieser Veränderung, dieser Weichenstellung auseinandersetzen sollte. Mitunter kann man so mitgestalten...

Ein schönes Wochenende wünscht
Thomas Beßen


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Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.