Autor Thema: Der Wille des Patienten verpflichtet  (Gelesen 4193 mal)

Offline Thomas Beßen

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Der Wille des Patienten verpflichtet
« am: 19. Juni 2009, 06:38:10 »
Nach langjähriger Diskussion hat der Bundestag über eine neue Regeln für Patientenverfügungen entschieden. Zukünftig sollen Patientenverfügungen für Ärtze verpflichtend sein. Der Bundestag stimmte in zweiter Lesung für einen Gesetzentwurf, demzufolge der Wille eines Patienten bei der Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden muss. Die Gerichte sollen nur im Streitfall eingeschaltet werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte die Entscheidung des Bundestags, da es nun "mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen" gebe.

Liegt der Patientenwille schriftlich vor, gilt er auch - und zwar völlig unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Motorradfahrer für den Fall eines Komas das Abschalten des Beatmungsgeräts festlegen kann, wenn ihm beide Beine abgenommen werden müssten. Fehlt die Verfügung, muss wie bislang der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. Sind sich Betreuer und Arzt in dieser Entscheidung nicht einig, wird ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet.  Der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker, der die Federführung des beschlossenen Entwurfs hatte, sagte: "Die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass das Selbstbestimmungsrecht nicht nur in der Verfassung steht, sondern im Alltag auch eingehalten wird."

Drei Entwürfe, eine Ablehnung

Für den Gruppenentwurf Stünkers stimmten 317 von 555 Abgeordneten. 233 stimmten dagegen, fünf enthielten sich. Die Abgeordneten konnten sich zwischen drei konkurrierenden Gesetzentwürfen entscheiden. Vor der Abstimmung erhielt der Antrag des Behindetenbeauftragten der Unions-Fraktions Hubert Hüppe keine Mehrheit. Er lehnt ein neues Gesetz ab und will den bisherigen Zustand beibehalten, der nur auf Richterrecht beruht.

Zur Debatte stand auch der der Entwurf des stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Zöller (CSU). Das Zöller-Konzept verlangt keine schriftliche Verfügung. Auch durch Zeugen übermittelte Bekundungen können danach gelten. Arzte, Betreuer und im Zweifel weitere Angehörige müssten vielmehr immer darüber beraten, ob die Verfügung auf die konkrete Situation des Patienten tatsächlich noch zutrifft. "Wir wollen keinen Automatismus", sagte Zöller im Bundestag. "Sterben ist eben nicht normierbar." Ziel dieses Antrags ist es, die derzeitige "gute Praxis" in Krankenhäusern gesetzlich abzusichern. Allerdings will auch Stünker, dass die Verfügung nicht blind umgesetzt wird.

Die strengsten Vorgaben enthielt der Vorschlag des stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU). Der Antrag unterscheidet Grad der Verbindlichkeit einer Verfügung danach, ob diese nach Beratung durch einen Arzt und einen Notar abgefasst wurde oder nicht. Sie darf dann aber zudem nicht älter als fünf Jahre sein.

Patientenverfügung bislang rechtlich nicht bindend

Zwischen acht bis zehn Millionen Menschen in Deutschland verfügen über eine Patientenverfügung. Sie legen darin vorab fest, wie sie bei einer schweren Krankheit medizinisch behandelt werden wollen, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können. Das Problem: die Patientenverfügung ist rechtlich nicht bindend. Ärzte müssen sich also nicht in jedem Fall an eine solche Willenserklärung halten."

Guten Morgen!
Thomas Beßen

Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/patientenverfuegung136.html 20090619 06:38




Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.