Einen gemeinsamen Besuch sollten wir wirklich in Erwägung ziehen!
Wär' ja schön, wenn sich mehr TeilnehmerInnen des Kurses (oder auch aller vier Kurse) dazu mal äußern würden, einmal zur konkreten Sache* (evtl. gem. Besuch), aber auch zur Idee, das Netz zu Unterrichtszwecken zumindest testweise noch zu Zeiten des K 2006 RB zu nutzen - vielleicht entwickelt sich daraus das nicht fliegende sondern das zusätzliche
virtuelle Klassenzimmer...
Schönen Tag!
Thomas Beßen
* hier die Verbindung der Ausstellung in Frankfurt zu unserer Ausbildung laut KrPflG § 3:
Ausbildungsziel(1) Die Ausbildung für Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln. Die Pflege im Sinne von Satz 1 ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und
palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen (Ausbildungsziel).