Autor Thema: Probezeit bei Azubis des öD (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - (TVAöD-Pflege)  (Gelesen 3110 mal)

Offline Thomas Beßen

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Die Probezeit bei einer Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegeausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes ist im § 3 des "Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - (TVAöD - Pflege)" geregelt. Hier z.B. ist der entsprechende TV nachzulesen: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Oeffentlicher_Dienst/TVoeD/Tarifvertraege/auszubildende_pflege.pdf?__blob=publicationFile

§ 3 Probezeit
(1) Die Probezeit beträgt sechs Monate.
(2) Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.


Schönen Feierabend!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.